Fischereischein

 

 

Grundlage um den Angelsport auszuüben ist die Fischereischeinprüfung. Dies ist ab dem 12. Lebensjahr möglich. Erst dann kann der Fischereischein erworben werden, welcher wiederum Voraussetzung für das Meeresangeln in Schleswig Holstein ist. Ebenfalls wird er zum Erwerb eines Erlaubnisscheins für Binnengewässer benötigt. Auch in Vereinsgewässern ist dies Pflicht.

Termine bekommt man auf der Internetseite des LSFV-SH oder beim örtlichen Angelgerätehändler. An mehreren Abenden werden dann theoretische Kenntnisse in Gesetzes-, Gewässer-, Fisch- und Gerätekunde vermittelt. Zum Abschluss wird eine Prüfung durchgeführt über dessen bestehen man eine Bescheinigung erhält. 

Wer jetzt angeln will, wird feststellen, das die Sportfischerprüfung eben doch nur theoretische Kenntnisse vermittelt, auch wenn die Dozenten sicherlich viele Tipps gegeben haben.

Als erstes benötigt man Angelgerät. Bei der großen Vielfalt steht der Fachhändler hilfreich zur Seite, evtl. gibt er noch ein paar Tipps wo man sein Glück versuchen könnte und verkauft ggf. auch noch einen Erlaubnisschein.

Nun steht man glücklich am See, hat seine Angel inkl. Zubehör und versucht alles zusammen zu bauen. Spätestens jetzt merkt der unerfahrene Petrijünger das Theorie und Praxis doch etwas anderes sind. Wie muss ich den Knoten machen, wie muss ich richtig auswerfen und warum ist immer etwas im Weg, wieso treibt die Pose und was kann ich dagegen machen, und wieso habe ich immer noch nichts gefangen?

Spätestens jetzt sollte man sich darüber Gedanken machen einem Angelverein beizutreten, z.B. dem ASV Bordesholm. In Gemeinschaftsangeln sieht man dann wie die "alte Hasen" angeln, bekommt hilfreiche Tipps, sieht andere Angeltechniken und stellt fest, das Angeln mehr als Würmer baden ist.

Und wenn mal nichts beißt ist es auch nicht so langweilig.

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